Schimmel als versteckter Mangel beim Hauskauf – Ihre Rechte in der Schweiz
Was bedeutet Schimmel als versteckter Mangel? Ein Schimmel versteckter Mangel liegt vor, wenn Schimmelbefall beim Hauskauf nicht erkennbar war – etwa hinter Möbeln, unter Tapeten oder in Hohlräumen. Nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 197 OR) haftet der Verkäufer grundsätzlich für alle Mängel, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie erheblich beeinträchtigen. Bei arglistigem Verschweigen gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.
